Und kein Führerschein
Illegal in Deutschland – Autofahrer unter Drogen, Auto nicht versichert

11.12.2018 | Stand 03.08.2023, 22:08 Uhr
−Foto: n/a

Eine Reihe von Straftaten stellten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb fest, als sie zwei türkische Staatsangehörige in einem Pkw mit Fürther Zulassung am Montagvormittag, 10. Dezember, im Stadtgebiet von Selb kontrollierten.

SELB/LANDKREIS WUNSIEDEL Los ging es mit drogentypische Anzeichen, die der 41-jährige Fahrzeugführer zeigte. Ein Urintest verlief positiv auf Amfetamin bzw. Metamfetamin. Spätestens, als bei der körperlichen Durchsuchung dann auch noch eine Plombe mit einer kleinen Menge Crystal aufgefunden wurde, war klar, dass er sich einer Blutentnahme im Klinikum Selb unterziehen musste. Da der türkische Staatsangehörige bei der Kontrolle keinen Führerschein vorlegen konnte, prüften die Beamten dies nach und stellten schließlich fest, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Jetzt kam der Beifahrer ins Spiel, ebenfalls ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger. Er war nämlich der Halter des benutzten Pkw und hätte dem Kollegen ohne Führerschein die Fahrt mit seinem Auto gar nicht erlauben dürfen. Er muss sich aber nicht nur wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, sondern auch wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug war seit 22. November erloschen. Daraufhin wurden die Kennzeichen durch die Polizeibeamten entstempelt.

Dem aber noch nicht genug: Der Kfz-Führer konnte keinerlei Dokumente vorlegen, die seinen Aufenthalt im Bundesgebiet legitimierten. Eine Nachfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde ergab, dass er ausreisepflichtig ist und er sich umgehend bei dieser Behörde zu melden hat. Bei dem Beifahrer wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Ausweisungsverfügung vorliegt, diese aber aktuell verwaltungsgerichtlich überprüft wird. Das Ganze hatte zudem Brisanz, da er als selbständiger Gebäudereiniger ein Gewerbe angemeldet und seinen ausweislosen Begleiter als Arbeitnehmer in seiner Firma beschäftigt hat.

Zu den Tatbeständen des illegalen Aufenthalts und zu den arbeitsrechtlichen Verstößen sind nun weitere Ermittlungen unter Einbindung der Zoll- und Ausländerbehörden notwendig. Die beiden Männer wurden auf jeden Fall nach der umfangreichen Anzeigenaufnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.

Schwandorf