Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Acht Objekte durchsucht – Amberger Polizei zieht positive Bilanz

22.11.2018 | Stand 31.07.2023, 15:31 Uhr
−Foto: n/a

Mit tatkräftiger Unterstützung eines Zuges der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus Nürnberg und Drogen-Diensthundeführern startete die Polizeiinspektion Amberg am frühen Donnerstagmorgen, 22. November, ein weiteres Signal zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität.

AMBERG Bei der intensiven Hausdurchsuchung an acht Objekten im Stadtgebiet und in Randgemeinden wurden die Beamten, denen zuvor nach umfangreichen Ermittlungen entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichts Amberg zugegangen waren, bei neun Zielpersonen im Alter zwischen 21 und 28 Jahren fündig.

Fast alle Beschuldigten räumten angesichts der Beweismittel die Tatvorwürfe gegen sich ein. Auch „Beifang“ gab es. In der Geldbörse eines 23-Jährigen konnte eine entwendete EC-Karte einer älteren Dame aus Amberg sichergestellt werden, die der Verdächtige vor einiger Zeit nur „gefunden“ haben will. Derzeit wird überprüft, ob Abhebeversuche vorgenommen worden waren. Bestehen bleibt der Vorwurf der Fundunterschlagung. In zwei der Apartments waren die Bewohner nicht zu Hause, sodass eingedrungen werden musste. Während einmal „lediglich“ Rauschgiftutensilien sichergestellt wurden, fand man dann circa 50 Gramm Marihuana auf. Auch eine Wohnungstüre in der Innenstadt mussten die Einsatzkräfte mit Zwang öffnen, während dessen der 28-jährige Tatverdächtige schnell sein Glas mit Marihuana aus dem Fenster zu entsorgen versuchte, was natürlich beobachtet wurde. Neben einer Menge von circa 20 Gramm vor dem Anwesen stellten die Beamten restliche Dolden auf dem Fenstersims und zwei LSD-Trips bei ihm sicher. Sein 21-jähriger Mitbewohner bekam seine Portion von mehreren Gramm Marihuana abgenommen. Abschließend konnte einem 28-Jährigen noch der Besitz einer geringeren Menge Marihuana sowie der kürzliche Konsum von THC, Amfetamin und Methamfetamin bei einem Drogentest nachgewiesen werden. Da der unter Bewährung stehende Mann einem strikten Drogenkonsumverbot unterliegt, wird er sich nun zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen die Weisungsrichtlinien verantworten müssen. Soweit noch erforderlich leiteten die Ermittler erkennungsdienstliche Behandlungen ein bevor sie die Verdächtigen, die fast alle nun weitere Strafverfahren erwarten, wieder auf freien Fuß setzten.

Schwandorf