Prüfung der Abschiebehaft
Kontrolle bei Münchberg – Ghanaer und Tadschike hätten sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen

21.11.2018 | Stand 04.08.2023, 2:44 Uhr
−Foto: n/a

Dienstagfrüh, 20. November, wurden am Autohof Münchberg von Beamten der Bundespolizei ein 20-jähriger tadschikischer Staatsbürger sowie ein 26-jähriger Ghanaer einer Kontrolle unterzogen.

MÜNCHBERG Hierbei wurde festgestellt, dass sie nicht über die nötigen Aufenthaltsberechtigungen verfügen. Die weitere Sachbearbeitung wurde zuständigkeitshalber von der Polizeiinspektion Münchberg übernommen.

Der Ghanaer wurde aufgefordert, sich bei seinem zuständigen Ausländeramt zu melden, er wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wieder entlassen. Der Tadschike wird dem Haftrichter zur Prüfung der Abschiebehaft vorgeführt.

Schwandorf