Anzeigen erstattet
Verbotswidrig durch die Rettungsgasse – Autofahrer müssen mit Bußgeld und Punkten rechnen

16.11.2018 | Stand 04.08.2023, 0:03 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 15. November, hatte sich gegen 20.30 Uhr auf der Autobahn A93 zwischen den Anschlussstellen Frauenricht und Weiden West ein Verkehrsunfall ereignet. Dadurch kam es zu einem Rückstau, wobei, wie gesetzlich vorschrieben, eine Rettungsgasse gebildet wurde. Zwei Pkw-Fahrern, die im Stau standen, dauerte es offensichtlich zu lange und sie befuhren mit ihren Fahrzeugen die Rettungsgasse, um die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

A93/WEIDEN Dabei wurden sie von einem Polizeibeamten der Verkehrspolizeiinspektion Weiden beobachtet. Dieser stellte die Fahrerpersonalien fest und eröffnete den Verkehrssündern, dass sie eine Anzeige nach der StVO erhalten werden, da das Befahren einer Rettungsgasse für Privatpersonen nicht gestattet ist. Die Fahrer aus dem Landkreis Tirschenreuth und Neustadt an der Waldnaab erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und ein Eintrag von zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei.

Schwandorf