Ordnungswidrigkeit
Falsche Personalien angegeben – 42-Jährige konnte die Polizei nicht täuschen

16.11.2018 | Stand 04.08.2023, 0:07 Uhr
−Foto: n/a

Eine 42-jährige tschechische Staatsangehörige wusste wohl, warum sie ohne Ausweispapiere über den Grenzübergang Selb/Asch nach Deutschland einreiste und bei einer Kontrolle durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb falsche Personalien angab.

SELB/LANDKREIS WUNSIEDEL Sie wurde sowohl vom Landgericht Bamberg wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz als auch von der Staatsanwaltschaft Hof wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gesucht. Ein Abgleich der Fingerabdrücke führte die Fahnder zu den Echtpersonalien der Frau und zu den Fahndungsnotierungen. Mit Hilfe der tschechischen Polizeikollegen konnte ihr aktueller Wohnort in der Tschechischen Republik ermittelt werden. Nach Festhaltung der entsprechenden Daten für die Justizbehörden und Aufnahme von zwei Ordnungswidrigkeiten wegen falscher Namensangabe und Nichtmitführen eines Passes, durfte sie ihre Reise fortsetzen. Damit haben sich ihre Probleme aber noch nicht erledigt, denn durch die Feststellung ihres aktuellen Aufenthaltsortes werden in Kürze wohl unangenehme Briefe der deutschen Verfolgungsbehörden ins Haus flattern.

Schwandorf