Erfolgreiche Kontrolle
Zoll entdeckt 342 Kilogramm unversteuerten Röstkaffee

12.11.2018 | Stand 04.08.2023, 2:21 Uhr
−Foto: n/a

342 Kilogramm unversteuerten Röstkaffee fanden Zöllner des Hauptzollamts Erfurt am Montag, dem 5. November 2018, bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters auf der Autobahn A9 in Berg.

BERG/LANDKREIS HOF Der Fahrer transportierte den Röstkaffee im Auftrag einer polnischen Spedition von den Niederlanden nach Italien. Da Röstkaffee der Kaffeesteuer unterliegt, hätte die gewerbliche Ein- und Durchfuhr durch das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland vorher beim Zoll angezeigt werden müssen, was nicht geschah. Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein und berechneten rund 750 Euro Kaffeesteuer.

Kaffee sowie in das deutsche Steuergebiet beförderte kaffeehaltige Waren unterliegen der nationalen Verbrauchsteuer. Diese beträgt in Deutschland 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee. Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können. Die rohen Kaffeebohnen (Rohkaffee) unterliegen nicht der Kaffeesteuer.

Schwandorf