Vergehen nach dem Waffengesetz
Schreckschusspistole ohne PTB-Kennzeichnung samt Munition sichergestellt

07.11.2018 | Stand 04.08.2023, 0:41 Uhr
−Foto: n/a

Ein Vergehen nach dem Waffengesetz stellten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb fest, als sie in der Nacht vom 6. auf den 7. November einen Pkw mit tschechischer Zulassung auf der Bundesstraße B303 bei Arzberg kontrollierten.

ARZBERG/LANDKREIS WUNSIEDEL Im Zuge dieser Kontrolle konnten die Beamten in der Mittelarmlehne des Fahrzeugs eine Schreckschusspistole ohne PTB-Kennzeichnung auffinden. Im eingeführten Magazin befanden sich zudem zwei Patronen, die Waffe war aber nicht geladen. Da der 37-jährige Kfz-Führer keinen hierfür notwendigen Waffenschein vorlegen konnte, muss er sich nun strafrechtlich verantworten. Die Schreckschusspistole samt Magazin und Patronen wurden sichergestellt.

Schwandorf