Bewährungsstrafe
Arbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet – Unternehmer aus der Baubranche verurteilt

31.10.2018 | Stand 31.07.2023, 14:01 Uhr
−Foto: n/a

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Dienstort Weiden des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein in der Baubranche tätiger Unternehmer aus dem Landkreis Schwandorf vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung, verurteilt wurde.

LANDKREIS SCHWANDORF Der Geschäftsmann beschäftigte über einen Zeitraum von 16 Monaten mehrere, angeblich selbstständige Gewerbetreibende (Subunternehmer), obwohl diese jedoch abhängige und weisungsgebundene Beschäftigte der Firma waren. Seinen Verpflichtungen, diese „Subunternehmer“ ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden und die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kam der Verantwortliche jedoch nicht nach. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf circa 60.000 Euro. Neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss der verurteilte Unternehmer zusätzlich auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

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