Verstoß gegen das Waffengesetz
Mit einem verbotenen Klappmesser in die Disko

28.10.2018 | Stand 04.08.2023, 1:14 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntag, 28 Oktober, um 2.30 Uhr, bemerkten Sicherheitskräfte der Diskothek Pearls in der Schlörstraße, dass ein Besucher ein Taschenmesser mit sich führte.

NABBURG Eine hinzugerufene Streifenbesatzung konnte bei der Durchsuchung dieses Gastes ein nach dem Waffengesetz verbotenes Klappmesser auffinden. Das Messer wurde dem 23-Jährigen abgenommen und sichergestellt. Die Folge ist eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

Während dieses Einsatzes wurden die beiden Polizeibeamten von einem völlig unbeteiligten, stark alkoholisierten 21-jährigen Mann, mit dem polizeifeindlichen Kürzel „A.C.A.B.“ mehrfach in aufbrausender Weise angesprochen und dadurch beleidigt. Auch dieser renitente Gast wurde angezeigt.

Schwandorf