Mit Haftbefehl gesucht
Alle Tricks halfen nicht – Polizei durchschaut Täuschungsmanöver

24.10.2018 | Stand 31.07.2023, 12:17 Uhr
−Foto: n/a

In der Hofer Wilhelmstraße versuchte ein Vermieter, auf Grund einer erforderlichen Gasdichtigkeitsprüfung, seinen Mieter zu informieren. Da dieser auch nach mehreren Wochen nicht erreichbar war, entschloss sich der Mieter, am Mittwochnachmittag, das Schloss der Wohnungstüre aufzubohren, um eine eventuelle bestehende Gefahr abzuwenden.

HOF Der Mieter, der sich tatsächlich in seiner Wohnung aufhielt, bekam die Aktion seines Vermieters mit. Da gegen ihn ein Haftbefehl bestand, wollte der Mieter seinen tatsächlichen Aufenthaltsort natürlich nicht verraten und somit auch die Wohnungstüre nicht freiwillig öffnen. In seiner Not verständigte der Mieter die Polizei, die ihn eigentlich wegen eines Haftbefehls suchte. Er gaukelte den Beamten telefonisch vor, dass ihn ein Nachbar anrief und auf die unmittelbar bevorstehende Wohnungsöffnung durch den Vermieter aufmerksam machte. Der Mieter bat darum, den möglichen Hausfriedensbruch durch eine Polizeistreife schnellstmöglich zu verhindern, da er momentan unterwegs sei. Die eintreffende Polizeistreife stellte tatsächlich den Vermieter beim Aufbohren des Schlosses fest. Zwischenzeitlich rief der Mieter erneut bei der Polizei an und teilte mit, dass er in zwei Stunden in seiner Wohnung eintreffen und sich beim Vermieter melden würde. Kurze Zeit später rief er erneut bei der Polizei an und äußerte, dass seine Mutter in seiner Wohnung gewesen wäre und keinen Gasaustritt feststellen konnte.

Damit war völlig klar, dass der Mieter der Polizei gegenüber völlig falsche Angeben machte. Es lag der Verdacht sehr nahe, dass er sich in seiner Wohnung aufhält und alles live mitbekam. Letztendlich umstellten die Streifen das Wohnanwesen und öffneten die Wohnungstüre mit Gewalt. Wie zu erwarten, war der mit Haftbefehl gesuchte 31-jährige Mann in seiner Wohnung und konnte festgenommen werden. Zudem war er im Besitz einer geringen Menge Marihuana. Der Mann muss noch eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Betrugs absitzen. Er kam letztendlich in die Justizvollzugsanstalt Hof.

Schwandorf