Kontrollen auf der A9
Verkehrsteilnehmer nahmen es mit der nötigen Fahrerlaubnis nicht so genau

10.10.2018 | Stand 02.08.2023, 20:07 Uhr
−Foto: n/a

Insgesamt gegen drei Verkehrsteilnehmer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Hof Strafverfahren ein.

A9/BERG/LANDKREIS HOF Zunächst kontrollierte am frühen Diensttagnachmittag, 9. Oktober, eine Streife einen 32-jährigen Deutschen mit seinem Gespann. Leider hatte der Mann für diese Fahrzeugkombination nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE. Somit musste er seine Fahrt am Autohof Berg beenden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Da sein Chef die Fahrt anordnete, wird auch gegen diesen ermittelt.

Am Abend dann kontrollierten Beamte der Bundespolizei an der Rastanlage Frankenwald einen 52-jährigen Deutschen mit seinem Pkw. Dieser konnte nur einen polnischen Führerschein vorweisen. Jedoch wurde ihm die deutsche Fahrerlaubnis vor Jahren entzogen. Da der polnische Führerschein von einer ukrainischen Fahrerlaubnis her umgeschrieben wurde, berechtigt ihn dieser somit nicht zum Führen eines Pkw in Deutschland. Die Verkehrspolizeiinspektion hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

In den frühen Mittwochmorgenstunden dann schließlich kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion an der Rastanlage Frankenwald einen Sattelzug, da dieser erheblich behindernd parkte. Hierbei stellten die Beamten neben erheblichen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auch noch fest, dass die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse CE bereits seit dem Jahr 2017 abgelaufen ist. Der Mann muss sich nun um einen Ersatzfahrer kümmern. Ihn erwartet nun ebenfalls eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Schwandorf