Justiz
607.000 Euro aus Parkautomaten veruntreut – viereinhalb Jahre Haft

22.09.2018 | Stand 13.09.2023, 0:44 Uhr
−Foto: n/a

Ein Mitarbeiter der Schwandorfer Stadtverwaltung hat mehr als 607.000 Euro aus Parkautomaten veruntreut. Der 42-Jährige wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten am Landgericht Amberg verurteilt.

SCHWANDORF/AMBERG Es ist ein Fall, wie er nicht alle Tage vorkommt: Vor dem Landgericht Amberg stand ein 42-jähriger Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schwandorf, weil er in 287 Fällen Einnahmen aus Parkautomaten der Stadt entwendet hatte. Das Geld brachte der Familienvater mit Prostituierten durch – gemerkt haben will das keiner.

Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft Amberg Fälle aus den Jahren 2012 bis 2017. Laut Anklage hatte er Mann insgesamt 607.000 Euro weggeschafft – und zwar in Kleingeld. Wie bei der Verhandlung vor dem Landgericht Amberg bekannt wurde, zahlte der Mann das Kleingeld in einer Bank in Regenstauf im Landkreis Regensburg ein – die Bank machte zudem noch zwei Prozent Gebühren geltend, die in der veruntreuten Summe noch gar nicht beinhaltet sind. 2.000 Euro verdiente der Mann im Monat bei der Stadt Schwandorf, als Bauhofmitarbeiter war er für die Entleerung der Automaten verantwortlich. Immer donnerstags holte er an den 30 Parkautomaten der Stadt summen zwischen 800 und bis zu 1.000 Euro ab.

Der 42-Jährige gab vor Richterin Roswitha Stöber alle Vorwürfe zu. Seine Anwältin Carolin Hierstetter erklärte im Namen ihres Mandanten wörtlich: „Das Geld wurde in Besuchen bei Prostituierten investiert.“ Der ehemalige Bauhof-Mitarbeiter räumte ein, er habe wie bei einer Sucht gehandelt. Und das tat er nicht ungeschickt: Der Mann hatte die speziell verschlossenen Kassetten, die er eigentlich gefüllt und ungeöffnet bei einer Schwandorfer Bank hätte abgeben sollen, mittels eines kleinen Schraubenziehers so manipuliert, dass er sie öffnen und Teile der Summen entwenden konnte.

Richterin Stöber wertete zugunsten des Mannes, dass er bereits bei nach seiner Verhaftung im November 2017 ein Geständnis abgelegt hatte. Zu seinen Lasten wertete sie die hohe Geldsumme, die dem Steuerzahler gestohlen wurde. Da der Strafrahmen für besonders schweren Diebstahl von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reicht, kam angesichts der hohen Fallzahl keine Bewährungsstrafe mehr in Frage. Der Mann muss für vier Jahre und sechs Monate hinter Gittern. Übrigens ordnete das Gericht auch den sogenannten Wertersatz an – die 607.000 Euro muss er zurückzahlen. Es bleibt zu befürchten, dass das zu Lasten der Familie geht – und dem Eigenheim, in dem sie wohnt.

Schwandorf