Verstöße festgestellt
Der Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns – 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet

17.09.2018 | Stand 02.08.2023, 22:03 Uhr
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Am 11. und 12. September haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

LANDKREIS SCHWANDORF Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg führten insgesamt 146 Zöllnerinnen und Zöllner die Schwerpunktprüfung durch. Im Prüfungszeitraum wurden dabei 24 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die weitere Nachermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg erfordern. Die beim Hauptzollamt Regensburg eingesetzten Beamtinnen und Beamten leiteten gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 16 Strafverfahren sowie fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz ein.

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