Ermittlungsverfahren
Drohnenflug über dem Nachbargrundstück führt zum Streit

10.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:41 Uhr
−Foto: n/a

Da war es dahin mit der guten Nachbarschaft! Schon mehrmals hatte ein 36-jähriger Amberger eine Drohne über seinem Grundstück fliegen sehen und seinen Nachbarn als Piloten ausfindig gemacht.

AMBERG Die Beschwerden haben den 40-jährigen Drohnenpiloten jedoch nicht interesseiert und deshalb wurde es nun ein Fall für die Polizei. Grundsätzlich ist es verboten, ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers über dessen Grund zu fliegen. Geregelt ist das alles im Luftverkehrsgesetz, auf dessen Grundlage gegen den Drohnenpiloten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Schwandorf