Mindestlohn nicht gewährt
Unternehmerin aus dem Landkreis Hof hinterzieht Sozialabgaben – Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen

03.08.2018 | Stand 03.08.2023, 1:32 Uhr
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Mehr als 16.000 zu wenig an Sozialabgaben gezahlt – so lautet das Ermittlungsergebnis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Hof.

LANDKREIS HOF Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zahlte eine Bauunternehmerin aus dem Landkreis Hof ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn der Baubranche und entrichtete in der Folge auch zu geringe Beiträge an die Sozialversicherungsträger. Die umfangreichen Ermittlungen der Zöllner widerlegten auch die Auffassung der Firmeninhaberin, dass es sich bei ihrem Unternehmen nicht um eine Baufirma handelt, obwohl sie diese gewerberechtlich so gemeldet und auch betrieben hatte.

Das Amtsgericht Hof verhängte gegen die Frau einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen. Zusätzlich muss sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Außerdem muss sich die Unternehmerin noch wegen bußgeldrechtlicher Verstöße nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verantworten.

Schwandorf