Haftbefehl
Reststrafe nicht bezahlt – Arbeitgeber bewahrt Handwerker vor dem Knast

14.07.2018 | Stand 31.07.2023, 6:27 Uhr
−Foto: n/a

Die Kontrolle eines polnischen Handwerkers endete für diesen fast mit einem Gefängnisaufenthalt.

WALDSASSEN Bei der Kontrolle durch die Schleierfahnder am Freitagmittag, 13. Juli, wurde ein offener Haftbefehl gegen den Polen festgestellt. Er musste wegen einer Körperverletzung noch eine Reststrafe von knapp 400 Euro zahlen. Nach mehreren Telefonaten mit seinem Arbeitgeber war dieser bereit, den offenen Betrag gleich zu bezahlen, und bewahrte den Polen so vor dem Gefängnis. Sichtlich erleichtert durfte er nach der Einzahlung des Geldes wieder gehen.

Schwandorf