69-Jährige sollte abgezockt werden
Dubioses Gewinnversprechen – Mitarbeiter des Supermarktes und Bankberater verhindern Schaden

26.05.2018 | Stand 29.07.2023, 5:19 Uhr
−Foto: n/a

Einer 69-jährigen Frau aus Weißenstadt ist genau das passiert, was bereits viele Bürger aus Medien mitbekommen hatten. Ihr wurde per Telefon ein Gewinn in Höhe von 28.000 Euro versprochen. Dafür müsste sie aber die zuvor fälligen Verwaltungskosten für den Geldtransport und die Notarkosten bezahlen – 1.200 Euro sollten dies sein.

WEIßENSTADT/LANDKREIS WUNSIEDEL Das Geld sollte sie aber nicht überweisen, sondern sich die so genannten Steam-Karten aus dem Verbrauchermarkt besorgen. Dabei handelt es sich um eine Form von Prepaid-Karten, wie man sie für Telefonguthaben kennt. Diese Karten können mit verschiedenen Guthaben gekauft werden – zum Beispiel 50 Euro. Auf den Karten ist dann ein Code aufgedruckt, der zunächst freigerubbelt werden muss. Dann kann man mithilfe dieses Codes zum Beispiel im Internet für Spiele oder Filme bezahlen, aber sich auch das Guthaben der Karte überweisen lassen. So war es auch der Wunsch der unbekannten Betrüger. Diese wollten dass die ältere Dame für 1.200 Euro diese Steam-Karten kauft und im Anschluss die Codes per Telefon den Betrügern mitteilt. Diese können dann sofort das Geld auf ihr Betrügerkonto überweisen und das Geld ist weg. Die Dame konnte glücklicherweise vom Kauf der Karten durch die Mitarbeiter des Verbrauchermarktes und ihren Bankberater abgehalten werden. Bei dem Betrugsanruf handelte es sich um eine Festnetznummer – beginnend mit der Vorwahl 03222.

Die Polizei Wunsiedel bittet deshalb in diesem Zusammenhang zu beachten, dass Gewinnversprechen per Telefon in der Regel Betrügereien sind. Sollten Sie für den Gewinn auch noch zahlen müssen, dann lassen Sie die Finger davon und legen sie auf. Geben Sie niemals persönliche Daten von Ihnen preis wie Konto- oder Geburtsdaten. Wenn Ihnen jemand etwas schenken möchte, dann meldet er sich per Brief bei Ihnen, nur schriftliche Gewinnzusagen sind auch rechtlich einklagbar. Sollten Sie sich unsicher sein wenden Sie sich bitte an die Polizei oder einen Bankberater ihres Vertrauens.

Schwandorf