Bußgeldbescheid
Autotuner muss mit seinem Gefährt jetzt erstmal zum TÜV

21.05.2018 | Stand 29.07.2023, 10:23 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntagvormittag, 20. Mai, wurde im Waldsassener Stadtgebiet ein 30-jähriger VW-Fahrer aus dem Landkreis einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass am Pkw nicht erlaubte Distanzscheiben verbaut waren, was dazu führte, dass die Radlaufflächenabdeckung nicht mehr den Vorschriften entsprach.

WALDSASSEN/LANDKREIS TIRSCHENREUTH Auch war das Fahrzeug mit anderen als den eingetragenen Fahrwerksfedern ausgerüstet. Die für die technischen Veränderungen notwendige Abnahme einer Überwachungsorganisation konnte er vor Ort nicht nachweisen, weshalb die Weiterfahrt nur noch wenige hundert Meter zu seinem Abstellort unter Auflagen möglich war. Der Fahrer wird nun in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis erhalten und mit seinem Fahrzeug erst dann wieder am Straßenverkehr teilnehmen können, bis alle Umbauten entweder eingetragen oder rückgebaut wurden.

Schwandorf