Bei einer Überprüfung in anderer Sache viel Beamten der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald auf einem Regal im Wohnzimmer eines 20-jährigen Neunburgers ein Springmesser auf
NEUNBURG VORM WALD Dieses gilt aufgrund seiner Beschaffenheit – die Klinge spring auf Knopfdruck nach vorne heraus – als so genannter verbotener Gegenstand gilt. Ein solcher darf weder herumgetragen, noch überhaupt besessen werden. Jetzt muss wegen des Zufallsfunds eine Anzeige nach dem Waffengesetz erstellt werden.
Schwandorf