Versuchter Betrug
58-Jähriger täuscht Einbruch vor

29.04.2018 | Stand 21.07.2023, 6:03 Uhr
−Foto: n/a

Offenbar Opfer eines Einschleichdiebes wurde ein 58-jähriger Köferinger. Im Zeitraum Donnerstag, 26. April, 8 Uhr, bis Freitag, 27. April, 15.30 Uhr, entwendete ein bislang unbekannter Täter Bargeld aus der unversperrten Wohnung des Mannes. Als die Polizeibeamten eintrafen, gab der Geschädigte an, der Täter hätte ein Kellerfenster eingeschlagen und wäre so ins Gebäude gelangt.

KÜMMERSBRUCK/LANDKREIS AMBERG-SULZBACH Nachdem sich das vorgefundene Spurenbild nicht mit den Aussagen des Opfers deckte, wurden die Polizeibeamten hinsichtlich des geschilderten Tatablaufes stutzig. Der Köferinger verstrickte sich immer mehr in Widersprüche und räumte schließlich ein, das Kellerfenster selber eingeschlagen zu haben. Er tat dies aus Angst, die Versicherung würde bei einem Diebstahl aus einer unversperrten Wohnung nicht zahlen. Nachdem ein Einbruchdiebstahl eine höher bestrafte Tat als ein Diebstahl aus einer unversperrten Wohnung darstellt, muss sich der 58-jährige wegen Vortäuschen einer Straftat sowie eines versuchten Betruges zum Nachteil der Versicherung verantworten.

Schwandorf