Vergehen nach dem Waffengesetz
Als Taschenlampe getarnter Elektroschocker lag griffbereit in der Türablage

19.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:28 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Kontrolle eines 21-jährigen Polen stellten Fahnder der Bundespolizei ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen sicher. Der Pole gab zu, dass der Elektroschocker ihm gehöre. Mehr wollte er aber nicht dazu sagen.

PFREIMD Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg stellten die Beamten das Elektroimpulsgerät sicher und erstatteten Strafanzeige. Zur Sicherstellung des Strafverfahrens ordnete die Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro an, die der 21-Jährige auch bezahlen konnte.

Elektroimpulsgeräte sind tragbare Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen. Durch die Stromstöße wird das motorische Nervensystem gelähmt und die Person vorübergehend kampfunfähig gemacht. Schon der Besitz eines nicht zugelassenen Gerätes ohne Prüfzeichen stellt ein Vergehen nach dem deutschen Waffengesetz dar.

Schwandorf