MÜNCHBERG Hierbei konnte in seinem mitgeführten Rucksack eine Luftdruckwaffe aufgefunden werden. Da er für das Führen der Luftdruckwaffe keinen Waffenschein vorweisen konnte, erhält er eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Zuständigkeitshalber wird die Anzeige von der Polizeiinspektion Münchberg bearbeitet.
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