A9/MÜNCHBERG Der 55-jährige Berufskraftfahrer hatte Hydraulikteile nach Frankreich geliefert und befand sich nun auf der Rückfahrt nach Polen. Er konnte keinerlei Aufzeichnungen über seine zurückgelegten Lenk- und Ruhezeiten in Form von Tageskontrollblättern vorlegen.
Bei einer weiteren Kontrolle konnte ein 36-jähriger Rumäne ebenfalls keinen Tätigkeitsnachweis für die zurückgelegte, gewerbliche Fahrt vorlegen. Die beiden sind wegen eines Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz angezeigt worden.
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