A9/BERG/LANDKREIS HOF Der Fahrer, ein französischer Autohändler, hatte diese an dem in Berlin gekauften Fahrzeug angebracht. Eine genauere Überprüfung erbrachte, dass die französischen Händlerkennzeichen nur bis Dezember letzten Jahres gültig waren. Die Verkehrspolizei Hof übernahm die weitere Sachbearbeitung. Die Verkehrspolizisten untersagten die Weiterfahrt und stellten die Kennzeichen sicher, außerdem musste der Autohändler eine Sicherheitsleistung zahlen.
31.03.2018, 09:40 Uhr
Weiterfahrt untersagt Französisches Händlerkennzeichen war schon längst nicht mehr gültig

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