Fälschungen
Das Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Weltverbrauchertag

14.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:51 Uhr
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Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Eines der grundlegenden Verbraucherrechte ist das auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland durch die Zollverwaltung trägt hierzu erheblich bei. Diese Überwachung im Rahmen der Zollabfertigung findet nicht nur an den Grenzen – wie am Flughafen Nürnberg-, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

NÜRNBERG Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren – wie zum Beispiel möglicherweise mit Schadstoffen belastete Lebensmittel, gefährliches Spielzeug oder verdächtige Chemikalien – fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren für Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet.

Häufig handelt es sich auch um Produktfälschungen. „Für Fälschungen gibt es garantiert keine Garantie, da die anonymen Hersteller für ihre schädlichen Produkte natürlich keine Haftung und keine Verantwortung übernehmen. Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, die ihren Preis wert sind und vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Nicht nur der Preis kann ein Indiz für eine Fälschung sein, auch die Einkaufssituation spielt eine Rolle. Beim Kauf von Waren über das Internet, auf Flohmärkten oder bei Straßenverkäufern in Urlaubsländern ist besondere Vorsicht geboten. Denn dies sind beliebte Vertriebswege von Händlern gefälschter Produkte. Ein gutes Indiz sind meistens auffällig niedrige Preise. Im Internet können Rechtschreibfehler in Produkt- oder Garantieinformationen, fehlende AGB oder Postadresse auf Plagiate hinweisen.“

Ausführliche Informationen finden sich auch im Internet unter www.ipr.zoll.de.

Schwandorf