Der Personalausweis war abgelaufen
Verstoß gegen das Personalausweisgesetz

13.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:31 Uhr
−Foto: n/a

PKW Fahrer kann keine gültigen Personaldokumente vorzeigen.

MÜNCHBERG Am Montag, 12. März, abends gegen 20.30 Uhr wurde in der August-Horch-Straße ein Pkw-Fahrer aus Konradsreuth angehalten. Bei der Personenüberprüfung wurde dann festgestellt, dass dessen Personalausweis seit Dezember 2017 abgelaufen war. Da der Mann nicht im Besitz eines Reisepasses ist, wird er jetzt wegen eines Verstoßes nach dem Personalausweisgesetz angezeigt.

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