Am Sonntag, 4. März, wurde der Fahrer eines Kleinkraftrades gegen 0.30 Uhr in der Stullner Straße in Nabburg zur Verkehrskontrolle angehalten.
NABBURG Die kontrollierenden Polizeibeamten stellten fest, dass die elektronische Leistungs- und Geschwindigkeitsreduzierung entfernt worden war, sodass für das Führen des Kleinkraftrades eine Fahrerlaubnis von Nöten gewesen wäre. Und genau diese konnte der 23-jährige Krad-Fahrer nicht vorweisen, sodass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht wurde. Das Kleinkraftrad wurde zum Zwecke einer genauen Geschwindigkeitsmessung sichergestellt.
Schwandorf