Tag des Artenschutzes
Touristen sollen auf tierische Mitbringsel verzichten!

02.03.2018 | Stand 20.07.2023, 18:55 Uhr
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„Weltweit sind inzwischen weit über 5.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten im Bestand gefährdet oder akut vom Aussterben bedroht. Durch die unbedachte Mitnahme und den Kauf von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus wird die Artenvielfalt in den Urlaubsländern erheblich gestört.

NÜRNBERG Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf solche Mitbringsel zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

„Aufklärung ist hier nach wie vor wichtig, denn immer noch werden die Aufgriffe kaum weniger. Auch 2017 konnten wir in Nürnberg sogar lebende Tiere wie einen Graupapagei und Schildkröten sicherstellen“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. Reisende, die Erzeugnisse aus geschützten Arten mitbringen, laufen stets Gefahr, dass diese „Souvenirs“ bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird. Hierbei wird im Übrigen nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie zum Beispiel Strandgut oder gekaufte Waren handelt und auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Insbesondere rät die Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg zur Vorsicht bei exotischen Souvenirs wie Korallen, verschiedenen Muschelarten und Pflanzen wie Orchideen, Tillandsien oder Kakteen. Oft ist noch unbekannt, dass auch diese unter Artenschutz stehen.

„Ich empfehle darüber hinaus, generell auf den Kauf von Tieren, Pflanzen oder dar-aus hergestellten Erzeugnissen zu verzichten“, so Martina Stumpf, „und sich diese lieber im Herkunftsland anzuschauen. Als schöne Erinnerung reicht auch ein Foto und Tiere und Pflanzen können in ihrer angestammtem Umgebung weiterleben.“ So ist man vor bösen Überraschungen bei der Wiedereinreise auf jeden Fall gefeit und trägt dazu bei, das weltweite Tier- und Pflanzensterben zu verhindern.

Einen Überblick der in Urlaubsregionen angebotenen geschützten Arten erhalten Sie unter www.artenschutz-online.de. Weitergehende Informationen zum aktuellen Schutzstatus artengeschützter Tiere und Pflanzen können auch unter www.wisia.de eingesehen werden. Zudem sind allgemeine Informationen zum Thema Artenschutz auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz www.cites.bfn.de zusammengestellt. Allgemeine Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man im Internet unter www.zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.

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