Bewerbung
Der Landkreis Schwandorf sucht neue Jugendschöffen

31.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:26 Uhr
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Bundesweit werden heuer im ersten Halbjahr die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Im Landkreis Schwandorf werden insgesamt 56 Personen, je zur Hälfte Frauen und Männer, gesucht, die am Jugendschöffengericht Schwandorf und für die Jugendkammer beim Landgericht Amberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

LANDKREIS SCHWANDORF Angesprochen sind Bewerberinnen und Bewerber aus dem Landkreis, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache beherrschen und am Dienstag, 1. Januar 2019, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Überzeugung gewinnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Vor dem Hintergrund von Zeugenaussagen, vorgelegten Gutachten oder Urkunden ist eine rechtliche Bewertung abgeben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Die Stimmen der Schöffen und der Berufsrichter werden gleich bewertet. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden.

 

Soweit Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schwandorf Interesse an der verantwortungsvollen Tätigkeit eines Jugendschöffen haben, können sich diese alsbald bei ihrer Heimatgemeinde für die Wahl zu diesem Ehrenamt bewerben. Weitere Informationen sind unter www.justiz.bayern.de abrufbar.

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