Parkrempler
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!

25.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:46 Uhr
−Foto: n/a

Ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus Burglengenfeld beschädigte beim Ausparken am Dienstag, 23. Januar, gegen 20 Uhr am Europaplatz einen geparkten silbernen Toyota, sodass dieser vorne an der Stoßstange beschädigt war.

BURGLENGENFELD Zur Schadensabwicklung brachte er am Fahrzeug einen Zettel mit seiner Telefonnummer an. Der Halter des Fahrzeugs meldete sich auch per Mailbox bei ihm. Da es dem Verursacher jetzt aber „mulmig“ wurde, meldete er den Vorfall am 24. Januar gegen 19.20 Uhr bei der Polizei Burglengenfeld. Vom geschädigten Fahrzeug ist aber außer der Marke und Farbe nichts bekannt. Der Geschädigte soll sich bitte zur Feststellung seiner Personalien bei der PI Burglengenfeld melden.

Ein Zettel reicht nicht!

Von Seiten der PI Burglengenfeld darf diesbezüglich nochmals darauf hingewiesen werden, dass das Anbringen eines Zettels mit der Telefonnummer an einem derart beschädigten Fahrzeug rechtlich in keinem Fall ausreichend ist. Der Schädiger hat nach den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung eine angemessene Zeit (circa 20 Minuten) auf den Geschädigten vor Ort zu warten und wenn dieser zum Unfallort nicht kommt, unverzüglich die Polizei zu verständigen. Als unverzügliche Verständigung kann aber nicht der Zeitraum eines Tages angesehen werden. Regelgemäß erfolgt von Seiten der Polizei bei der Nichteinhaltung der unverzüglichen Verständigung die Aufnahme einer Strafanzeige als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)“.

Schwandorf