Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zoll deckt Betrug auf – Bauunternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt

29.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:44 Uhr
−Foto: Foto: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Über einen Zeitraum von vier Jahren beschäftigte ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Schwandorf in seinem Betrieb mehrere osteuropäische Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

LANDKREIS SCHWANDORF Für das Erbringen der Bauleistungen setzte der Firmeninhaber die Arbeitskräfte auf der Grundlage von Scheinwerkverträgen ein und behandelte diese nach außen hin als selbstständige Subunternehmer, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt waren. In insgesamt 41 Fällen kam der Geschäftsmann seiner Verpflichtung nicht nach, die in seinem Betrieb Beschäftigten bei der für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stelle, monatlich, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden und die auf die Löhne entfallenen Anteile zur Sozialversicherung abzuführen. Der daraus resultierende Schaden für die Sozialversicherungsträger beläuft sich auf rund 400.000 Euro.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber, zusätzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Für den entstanden Schaden muss der Beschuldigte ebenfalls aufkommen.

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