Nicht angeleint
Bulldogge beißt Pudel

05.12.2017 | Stand 31.07.2023, 17:21 Uhr
−Foto: n/a

Nicht gerade vernünftig verhielt sich ein 59-jähriger Mann, der in der Schillerstraße in Amberg am Montag, 4. Dezember, gegen 23 Uhr, seinen Hund, eine Amerikanische Bulldogge über 45 Zentimetern Schulterhöhe frei laufen ließ.

AMBERG Das als erlaubnispflichtiger Kampfhund eingestufte Tier ging nämlich auf einen angeleinten Pudel los und biss diesen, als ihn sein Besitzer, ein 52-jähriger Amberger, gerade ausführte. Als der Besitzer des Pudels dann versuchte, die Hunde zu trennen, stürzte er zu Boden und zog sich eine Schürfwunde an der rechten Hand zu.

Die zugezogene Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und informiert die Sicherheitsbehörde über den Erlaubnisverstoß des Kampfhundehalters.

Hinweis zu Artikel 37/I Landesstraf- und Verordnungsgesetz

(1) Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt. Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird.

Schwandorf