624.000 Euro Schaden für Sozialkassen
Inhaber und Angestellte von Gebäudereinigungsfirmen zu Haftstrafen verurteilt

30.11.2017 | Stand 04.08.2023, 2:16 Uhr
−Foto: n/a

Zu mehrjährigen Haftstrafen hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei Inhaber und zwei Angestellte von Gebäudereinigungsfirmen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Beihilfe dazu verurteilt.

NÜRNBERG Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatten ergeben, dass der 45-jährige Inhaber bzw. Geschäftsführer von zwei Firmen in erheblichem Maß Arbeitnehmern Schwarzlöhne bezahlt und diese nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Um dies zu verschleiern, ließ er sich insbesondere vom zweiten Angeklagten Scheinrechnungen erstellen, die er natürlich nicht bezahlte. Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 624.000 Euro.

Der Hauptangeklagte wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der Ersteller der Scheinrechnungen wegen Beihilfe zur Tat zu zwei Jahren und vier Monaten. Beide haben jedoch gegen das Urteil Revision eingelegt. Zwei Angestellte der Firma, die als Vorarbeiter bzw. Sekretärin an der Tat beteiligt waren, wurden ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren bzw. einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt und sind rechtskräftig.

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.

Schwandorf