Zügige Abfertigung
Der Zoll hat Tipps – so kommt das Weihnachtspäckchen sicher an

25.11.2017 | Stand 31.07.2023, 15:14 Uhr
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Damit die Pakete und Päckchen aus aller Welt auch zur Weihnachtszeit die Empfänger schnell erreichen, gibt der Zoll Tipps für eine zügige Abfertigung.

NÜRNBERG Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden. Einfuhrabgabenfrei sind private Geschenksendungen mit einem Wert unter 45 Euro und kommerzielle Sendungen mit einem Wert unter 22 Euro.

Postsendungen mit Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, oder die keine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung und keine korrekte Handelsrechnung enthalten, werden an das örtlich zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG informiert den Empfänger der Postsendung darüber mit einem Benachrichtigungsschreiben. Der Empfänger kann die Sendung bei diesem Zollamt unter Vorlage des Benachrichtigungsschreibens und der gegebenenfalls noch fehlenden Unterlagen abholen. Sollten für die Zollabfertigung lediglich Unterlagen wie Rechnung oder Zahlungsnachweis notwendig sein, können diese zur weiteren Bearbeitung auch an die im Benachrichtigungsschreiben genannte Zollstelle geschickt werden.

Bei Bestellungen sind außerdem bestehende Verbote oder Beschränkungen bei der Wareneinfuhr zu beachten. Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind. Produktpiraten missachten nicht nur Schutzrechte, sie verstoßen auch gegen Qualitätsnormen und Sicherheitsstandards. Die Waren werden sichergestellt und vernichtet; den Paketempfänger erwartet ggf. ein zivilgerichtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber. Sichergestellt werden auch geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen. Waren, die nicht den Vorgaben der Produktsicherheit entsprechen, dürfen ebenso nicht eingeführt werden.

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es daher ratsam, sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls unter der Telefonnummer 0351/ 44834-510 oder im Internet unter www.zoll.de zu informieren.

Wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr gibt es mit der kostenlosen Smartphone-App „Zoll und Post“.“

Schwandorf