Verurteilt
Inhaberin eines Reinigungsunternehmens ließ schwarz arbeiten

24.11.2017 | Stand 31.07.2023, 13:32 Uhr
−Foto: n/a

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg ergaben, dass die ehemalige Inhaberin eines Reinigungsunternehmens aus Erlangen mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

ERLANGEN Stattdessen wurden deren Löhne bar ausbezahlt. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf über 330.000 Euro. Als weiteres Ergebnis der Ermittlungen konnte der Unternehmerin zusätzlich die Hinterziehung von Gewerbe- und Umsatzsteuer in sechsstelliger Höhe nachgewiesen werden.

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte die Angeklagte nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe von 5.400 Euro. Da die 63-Jährige geständig und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schwandorf