Bußgeld droht
Fünf Personen können keinen triftigen Grund für Verlassen der Wohnung nennen

11.01.2021 | Stand 24.07.2023, 21:48 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 9. auf 10. Januar, wurden in Regensburg fünf Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre festgestellt.

Regensburg. Zwischen 22.45 Uhr und 0.10 Uhr konnten insgesamt fünf Personen im Rahmen der polizeilichen Streifentätigkeit kontrolliert werden, die sich trotz der geltenden Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Raum bewegten. Die Personen konnten keine triftigen Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung angeben.

Alle Personen erhalten eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Regensburg