Infektionsschutz
Bierkonsum in der Öffentlichkeit stellt keinen triftigen Grund dar, sein Haus zu verlassen

04.01.2021 | Stand 24.07.2023, 20:57 Uhr
−Foto: n/a

Cham. Am Samstag, 2. Januar, wurden von einer Polizeistreife gegen 17.40 Uhr drei Männer im Alter zwischen 19 und 29 im Parkhaus am Chamer Schulberg in einem Pkw angetroffen, ohne hierfür einen triftigen Grund vorweisen zu können. Dies ist nach der elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktuell nicht gestattet, weshalb Anzeigen erstattet wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Personen bereits mehrfach gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstoßen haben.

Gegen 19.10 Uhr wurde ein weiterer Verstoß festgestellt. Auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Rodinger Straße standen ein 31- und ein 34-Jähriger zusammen und tranken dort ein Bier. Bierkonsum in der Öffentlichkeit stellt keinen triftigen Grund dar, sein Haus zu verlassen. Auch hier wurden Anzeigen erstattet.

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