54-Jähriger vor Gericht
Prozess wegen Totschlags an der Ex – Polizisten schildern Einsatz und Fund der Leiche

26.10.2020 | Stand 13.09.2023, 6:58 Uhr
−Foto: n/a

Am Montag, 26. Oktober, begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 54-jährigen, deutschen Staatsangehörigen aus Nittendorf. Ihm wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Regensburg vorsätzlich getötet zu haben. Beim Prozessauftakt sagten unter anderem zwei Polizisten aus. Der Angeklagte selbst schwieg zunächst zu den Vorwürfen.

Regensburg. „Heute wird sich unser Mandant nicht äußern“, erklärten die Verteidiger des Angeklagten am Montagmorgen vor Gericht. Der Angeklagte soll am 3. Dezember 2019 seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor deren Wohnung in Regensburg aufgelauert haben. Nachdem er mit dieser in der Wohnung Alkohol konsumiert habe, sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen und der Angeklagte soll sich entschlossen haben, seine Ex-Freundin zu töten – so die Anklageschrift. Er soll die Geschädigte erwürgt und sich anschließend mit zwei Küchenmessern selbst Verletzungen zugefügt haben.

Nach organisatorischen Punkten zum Verfahren begann die Beweisaufnahme dann mit den Zeugenaussagen zweier Polizisten der PI Regensburg Süd. Diese wurden am 4. Dezember 2019 zu einem Einsatz wegen einer gestürzten und verletzten, alkoholisierten Person gerufen. Noch während der Anfahrt, so berichtete der erste Polizist, sei bekannt geworden, dass es sich wohl um einen Suizidversuch gehandelt habe. Daraufhin ist durch die Polizisten die Route geändert und das Uniklinikum angesteuert worden. Dort habe er zusammen mit seinem Kollegen überprüft, ob eine Einweisung erforderlich sei. Der Angeklagte sei allerdings kaum ansprechbar gewesen, so berichteten beide Zeugen.

Der erste Zeuge schilderte, ein „ungutes Gefühl“ bei der Geschichte gehabt zu haben, auch der zweite Polizist beschrieb dieses „Bauchgefühl“. Das Gespräch mit dem Angeklagten habe lediglich aus „Gesprächsfetzen“ bestanden, so der zweite Zeuge. Der Sohn des Angeklagten, der dann ins Klinikum gekommen sei, hat ebenfalls versucht mit seinem Vater zu sprechen. So ist herausgekommen, dass der Angeklagte am Vorabend bei seiner Freundin gewesen ist und Alkohol konsumiert hat. Der Sohn hat den Beamten gegenüber erzählt, dass der Vater bis zu diesem Zeitpunkt keine Suizidversuche unternommen habe und kaum bis gar keinen Alkohol trinken würde. Zur die Freundin des Vaters hat der Sohn lediglich den Vornamen und eine Telefonnummer nennen können.

Der erste Zeuge hat, da ihm die Sache keine Ruhe gelassen habe, die Inhaberin des Telefonanschlusses und die Wohnanschrift ermittelt. Noch am selben Tag sei er dann mit einem Kollegen zu dieser Wohnung gefahren und in die Wohnung eingedrungen, nachdem niemand geöffnet habe. „Im Schein der Taschenlampe waren Bluttropfen im Eingangsbereich zu sehen“, erinnerte sich der Polizist. Die Geschädigte sei rückwärts auf dem Bett gelegen, in einer „unnatürlichen Lage“. Die Leichenstarre sei bereits ausgeprägt gewesen. Der Polizist erläuterte noch, dass die Kripo eingetroffen sei und der Notarzt den Tod der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigt habe. Der Prozess wird am Dienstag, 27. Oktober, fortgesetzt.

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