Beschlüsse des Stadtrates
Freisitze und Weihnachtsmärkte – so geht es in Regensburg unter Corona-Bedingungen weiter

11.10.2020 | Stand 24.07.2023, 20:19 Uhr
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Der Regensburger Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober Maßnahmen beschlossen, um die von der Corona-Krise stark betroffene Gastronomie weiterhin zu unterstützen. Außerdem wurden die Regeln für den Christkindlmarkt, der heuer dezentral organisiert wird, und die weiteren Weihnachtsmärkte in der Altstadt verabschiedet.

Regensburg. „Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei, und die wirtschaftlichen Folgen, gerade für die Gastronomen, werden auch danach noch spürbar bleiben. Deshalb haben wir beschlossen, Maßnahmen wie die Freisitzerweiterungen und die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren auch in der Saison 2021 weiterzuführen“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Was die Weihnachtsmärkte angeht, schaffe der Beschluss eine Perspektive sowohl für die Beschicker als auch für die Regensburgerinnen und Regensburger, die ihre Christkindlmärkte und die vorweihnachtliche Stimmung in Regensburg lieben.

Beschlüsse zu den Freisitzen

Die im Mai 2020 beschlossene Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für Freisitze auf 15 Prozent der üblichen Gebührenhöhe gilt für die gesamte Freisitzsaison 2020 und 2021. In der Saison 2020 und 2021 dürfen genehmigte Freisitze ganzjährig aufgestellt werden. Die sonst übliche Pause im Dezember und Januar entfällt zugunsten einer durchgehenden Duldung. Die im Lauf des Jahres 2020 unbürokratisch genehmigten zusätzlichen Freisitze bleiben im Grundsatz bis Februar 2022 bestehen. (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, zum Beispiel, wenn der Platz für die Weihnachtsmärkte benötigt wird).

Heizstrahler und Windschutzelemente sind von Oktober bis März befristet zulässig. Sie müssen bis spätestens Ende Oktober 2020 für die Saison 2021 bei der Stadtkämmerei angezeigt werden. Nicht erlaubt sind am Gebäude angebrachte Heizstrahler und Schutzelemente sowie Markisen, zeltähnliche Konstruktionen oder Buden. Um der Klima- und Umweltschädlichkeit von Heizstrahlern Rechnung zu tragen, ist ein pauschales Kompensationsentgelt in Höhe von 40 Euro pro Heizstrahler zu entrichten, das von der Stadt zweckgebunden für Umweltprojekte eingesetzt wird. Ausnahmen gibt es, wenn die Heizstrahler ausweislich mit Ökostrom betrieben werden oder bereits sonstige Kompensationen bestehen.

Beschlüsse zu den Weihnachtsmärkten

Der Christkindlmarkt auf dem Neupfarrplatz findet vom 23. November bis zum 23. Dezember 2020 statt und wird dezentral auf folgende Plätze verteilt: Neupfarrplatz (maximal 30 Stellplätze statt der sonst üblichen 69), Kassiansplatz (sieben Stellplätze), Domplatz (Südseite: fünf Plätze, Nordseite: vier Plätze), Thundorferstraße (acht Plätze), Vorplatz des Hauses der Bayerischen Geschichte (neun Plätze). An den einzelnen Plätzen wird jeweils eine gute Mischung zwischen Gastronomie und Warenangebot angestrebt. Die Öffnungszeiten werden mit Montag bis Sonntag von 10 bis 20 Uhr einheitlich gestaltet. Weitere Weihnachtsmärkte in der Altstadt, bei denen die Stadt nicht Veranstalter ist, sind möglich. Anträge sind wie jedes Jahr an die Abteilung Sondernutzung zu stellen.

Auf allen Christkindl- und Weihnachtsmärkten in der Altstadt gelten Maßnahmen zum Infektionsschutz. Dazu gehören unter anderem die Pflicht, auf dem gesamten Areal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Mindestabstände einzuhalten. Marktstände und Gastronomie sorgen für eigene Desinfektionsmittelspender. Soweit erforderlich werden vor den Ständen die Abstände für den Fall der Schlangenbildung markiert. Die Realisierung des Konzepts steht unter dem Vorbehalt des weiteren Pandemiegeschehens sowie entsprechender Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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