Masche erkannt
Inhaberin einer Ferienpension sollte um 2.600 Euro betrogen werden

16.09.2020 | Stand 20.07.2023, 23:22 Uhr
−Foto: n/a

Eine Inhaberin einer Ferienpension erstattet Anzeige wegen versuchten Betrugs.

Lam/Landkreis Cham. Per Mail wurde am 18. August ein Zimmer für zwei Personen über einen circa sechswöchigen Aufenthalt gebucht. Zur Bezahlung übersandte die angebliche Urlauberin aus England einen Scheck eines ausländischen Kreditinstituts, der über eine weitaus höhere Summe als der Preis für den Ferienaufenthalt ausgestellt war. Die Pensionsinhaberin reichte den Scheck bei ihrer Hausbank ein. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die Buchung wurde, dann am 10. September seitens der Betrügerin storniert und um Rücküberweisung des Betrages in Höhe von 2.600 Euro.

„Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen zur Bezahlung ein Scheck übersandt wird. Schecks sind im heutigen Zahlungsverkehr nicht mehr üblich. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wann ein Geldbetrag auf ihrem Konto endgültig gutgeschrieben wurde und eine Rückbuchung nicht mehr möglich ist. Auch vom Ausland aus ist eine Überweisung auf jedes inländische Konto möglich. Wenn Sie überzahlte Schecks erhalten, veranlassen sie auf keine Fall eine Rücküberweisung“, so der Rat der Polizei.

Regensburg