Polizei klärt auf
Phänomen „Sexting“ – wenn plötzlich alle dein erotisches Foto kennen ...

20.08.2020 | Stand 13.09.2023, 6:52 Uhr
−Foto: n/a

Wenn man frisch verliebt ist, möchte man am liebsten alles für den Partner oder die Partnerin tun. Gerade junge Menschen benutzen zur Kommunikation meist Messenger-Dienste und schicken sich mehrmals täglich Texte, Sprachnachrichten – oder auch Fotos. An sich spricht da auch nichts dagegen, doch spätestens wenn jemand erotische Bilder oder Nacktfotos fordert, sollten Betroffene vorsichtig sein!

Regensburg. Das als „Sexting“ – Kombination der Wörter Sex und Texting – bekannte Phänomen kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Hat man ein erotisches Bild einmal verschickt und gerät es an den Falschen, kann ein Foto aus „Spaß“ oder „Rache“ schneller verbreitet werden, als man schauen kann. Die Oberpfälzer Polizei verzeichnet immer mehr solcher „Sexting“-Fälle: Im Jahr 2019 waren es insgesamt knapp 150 – fast ein Drittel mehr als noch 2018. Betroffenen rät die Polizei, sich Erwachsenen oder der Polizei anzuvertrauen. Eltern oder Lehrer sind hier gute Ansprechpartner, alternativ findet man auch im Internet Hilfe. Unter der Telefonnummer 116111 oder auch im Internet unter www.nummergegenkummer.de erhält man kostenlose Beratung, ebenso unter www.bke-jugendberatung.de oder unter www.kopfhoch.de. Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.handysektor.de, www.juuuport.de oder www.polizei-beratung.de.

Wenn plötzlich jeder dieses eine Foto kennt, treffen der Vertrauensbruch und die Scham die Betroffenen und deren Selbstwertgefühl meist sehr stark. Ein besonders schlimmer Fall besteht bei der Weiterverbreitung von Bildern halbnackter oder nackter Kinder. „Ein Schüler, der in der Oberpfalz ein zwölfjähriges Mädchen aufgefordert hatte, ein Nacktbild von sich zu machen, hatte sich unter anderem wegen Verbreitung, Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Schriften und Bilder strafbar gemacht! Er hatte das Nacktbild an seine Freunde über WhatsApp weiterversandt“, klärt die Oberpfälzer Polizei auf. Was vielen nicht bewusst ist: Für „Sexting“-Fälle gilt ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Oft kommen Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dazu. Das Handy wird sichergestellt und ersatzlos eingezogen. Davor werden alle Dateien gesichert und gelöscht. Es wird eine Strafanzeige erstattet und bei Minderjährigen werden die Eltern verständigt und das Jugendamt eingeschaltet.

Die Oberpfälzer Polizei appelliert daher: „Schätze deine Mitschülerin beziehungsweise deinen Mitschüler oder deine Partnerin beziehungsweise Partner, wenn du persönlich bei ihr oder ihm bist. Setze sie oder ihn nicht unter Druck, derartige Fotos von sich zu machen, nur, damit du vor den Freunden damit ,posen‘ oder dich ,rächen‘ kannst. Das sind die Konsequenzen nicht wert!“ Eltern und Erziehungsbeauftragten rät die Polizei, mit ihren Kindern beziehungsweise Schülerinnen und Schülern über „Sexting“ zu sprechen, selbst Vorbild bei der Nutzung von Smartphones oder Tablets zu sein und vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote, zum Beispiel beim Schulpsychologen, dem Jugendsozialarbeiter an der Schule (JaS), dem Jugendamt oder anderen sozialen Stellen beziehungsweise Einrichtungen zu nutzen.

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