Kontrolle bei Velburg
Gefahrgut war unzureichend gesichert, Transportgenehmigung war gefälscht

27.07.2020 | Stand 25.07.2023, 1:12 Uhr
−Foto: n/a

Beamte der Autobahnpolizeistation Parsberg kontrollierten am Donnerstag, 23. Juli, 16 Uhr, auf der Autobahn A3 an der Raststätte Jura-West bei Velburg einen türkischen Sattelzug, der mit Gefahrgut beladen war.

Velburg. Bei der Kontrolle mussten die Beamten feststellen, dass die Ladung nur mangelhaft gesichert war und bei der durch den 57-jährigen Fahrer vorgezeigten Genehmigung zur Gefahrgutbeförderung (ADR-Bescheinigung) Merkmale, die auf eine Fälschung hindeuteten vorlagen. Der sogenannte ADR-Schein ist für Berufskraftfahrer, die in der Europäischen Union Gefahrguttransporte durchführen verpflichtend. Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist in Deutschland streng geregelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die ADR-Bescheinigung sichergestellt. Die Überprüfung der Gefahrgutbescheinigung ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte. Den Fahrer erwartet nunmehr unter anderem ein Verfahren wegen Urkundenfälschung. Der Sattelzug konnte erst nach dem Eintreffen eines Ersatzfahrers mit gültiger ADR-Bescheinigung seine Fahrt fortsetzen.

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