Freispruch
Mutmaßliche Wahlfälschung in Geiselhöring ist nicht mehr aufzuklären

24.06.2020 | Stand 13.09.2023, 0:30 Uhr
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Ein Prozess, der mehrere Jahre nach der vermeintlichen Tat startet, hat es immer schwer. Selbst bei eindeutiger Indizien- und Spurenlage haben es Richterinnen und Richter oft schwer, nach so langer Zeit die Wahrheit herauszufinden. Noch schwerer wird es, wenn die Indizien und Spuren eben nicht so eindeutig sind. Mit solch einem Fall hatte es das Landgericht Regensburg zu tun. Der Angeklagte im aktuellen Fall wurde am Donnerstag, 18. Juni, freigesprochen.

Geiselhöring. Schon die Jahre bis zum Prozessbeginn Ende Januar 2020 haben die Frage nach den verantwortlichen für eine mutmaßliche Wahlfälschung in Geiselhöring im Jahr 2014 nicht einfacher gemacht. Letztlich wurde die Wahl in der Gemeinde wiederholt, der Bürgermeister wurde abgewählt. Ein Unternehmer stand unter Verdacht, mit den Stimmzettel seiner Erntehelfer die erste Wahl manipuliert zu haben.

Im Vorfeld des anstehenden Prozesses hatte es einige Verzögerungen gegeben. Bereits im Juni 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage erhoben. Ab Ende Januar 2018 sollte gegen fünf der ursprünglich sieben Beschuldigten verhandelt werden, doch mehrere Ordner mit Beweismitteln sorgten für eine Verzögerung, der Termin für den Prozessauftakt wurde verschoben. Anfang Oktober 2018 wagte das Landgericht einen neuen Anlauf – und schnell stand das Verfahren kurz vor der Einstellung, das stellte Richter Georg Kimmerl in Aussicht – bei Zahlung einer Geldauflage von 100.000 Euro. Das allerdings lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Letztlich war das Verfahren dann erneut ausgesetzt worden, da Beweise aufgetaucht waren, die der Verteidigung bislang nicht bekannt waren. Zwischenzeitig war auch das Verfahren gegen vier Mitangeklagte gegen Geldauflagen eingestellt worden, sodass nur noch der nun Freigesprochene übrig blieb im Verfahren. Am 15. März 2019 sollte der Prozess dann erneut beginnen, 14 Verhandlungstage waren angesetzt. Aber: Der Angeklagte erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Der Prozessauftakt wurde auf den 2. April verschoben – ein Gutachten wurde angefordert. Hier sah man sich dann außerstande, auf Basis des Gutachtens einen Prozess zu führen – die Termine wurden abgesagt. Im November 2019 sollte der Prozess dann endlich starten, dies scheiterte am Personalmangel auf der Richterbank.

Am 27. Januar 2020 startete dann der Prozess, diesmal schien alles zu klappen, erste Zeugen wurden gehört – bis der Kammer das Coronavirus dazwischen kam. Schon wieder verzögerte sich der Prozess. Am Donnerstag, 18. Juni, fiel nun das Urteil: Freispruch „wegen Unaufklärbarkeit der näheren Umstände seiner möglichen Tatbeteiligung und daraus resultierenden Zweifeln an der Strafbarkeit des Angeklagten“, so das Landgericht. An zwölf Hauptverhandlungstagen habe man versucht, den Sachverhalt zu klären, die Richter der 5. Strafkammer sind zu der Auffassung gekommen, „dass aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse zwar vom Vorliegen zumindest eines Teils der in der Anklage umschriebenen Manipulationshandlungen auszugehen sei, aber nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte daran mitgewirkt habe“. Nach dem Zweifelsgrundsatz wurde der Angeklagte „vom Vorwurf der Wahlfälschung, der Urkundenfälschung, der falschen Versicherung an Eides Statt und des Verleitens zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt“ freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche ab Verkündung Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Regensburg