Prozess in Regensburg
Im BKH mehrfach ausgetickt – Sicherungsverwahrter kommt nicht frei

25.05.2020 | Stand 13.09.2023, 0:13 Uhr
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Am Mittwoch, 20. Mai, fand am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 31-Jährigen, der im Bezirkskrankenhaus in Straubing Mitpatienten und einen Sicherheitsmitarbeiter verletzt haben soll, statt. Der Beschuldigte soll unter einer Schizophrenie leiden und damit im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so die Annahme.

Regensburg. Im August 2018 hat sich der erste Vorfall im BKH in Straubing ereignet haben. Der 31-Jährige hat einen Mitpatienten mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht verletzt. Der Beschuldigte räumte am Mittwoch ein, dass er in diesem Fall alleine die Schuld trage und dem Mitpatienten keine Vorwürfe mache. Er habe sich später auch bei diesem entschuldigt, wie der Geschädigte selbst bestätigte. Der Geschädigte, der vor Gericht als Zeuge aussagte, gab an, den Beschuldigten seit etwa eineinhalb Jahren zu kennen und mit diesem in der Weise „befreundet“ sei, dass man ab und zu gemeinsam eine Zigarette geraucht habe. Am Tattag habe es eine „kleine Auseinandersetzung aufgrund der allgemeinen Situation“ gegeben, es sei zum Streit gekommen und der Beschuldigte habe ihn mit einem Schlag auf die Nase verletzt. Der Zeuge beschrieb den Beschuldigten als einen ruhigen Mitpatienten, der weder mit anderen Patienten, noch mit dem Personal Ärger gehabt hätte.

Im zweiten Fall im Januar 2019 ist ebenfalls ein Mitpatient verletzt worden. Dieser beschrieb vor Gericht, dass das Verhältnis zum Beschuldigten „entspannt“ gewesen sei, dieser aber schnell beleidigt und dann „wegen Lappalien ewig nachtragend“ sei. Am Tag der Körperverletzung habe sich der Beschuldigte wohl provoziert gefühlt, da der Geschädigte dessen CD anfasste. Daraufhin habe der 31-Jährige seinen Mitpatienten angegriffen und ihm mit der Faust mehrere Schläge ins Gesicht verpasst. Auch bei ihm habe sich der Beschuldigte ein paar Tage später für den Vorfall entschuldigt.

Der dritte Vorfall hat sich im März 2019 ereignet haben. Mitpatienten sollen sich am Tattag über zu laute Musik des 31-Jährigen beschwert haben. Ein Sicherheitsmitarbeiter habe ihn zur Reduzierung der Lautstärke auffordern wollen. Doch dazu sei es nicht gekommen, da der Beschuldigte sofort „sehr aggressiv“ auf den Sicherheitsmitarbeiter losgegangen sei. „Dann gingen schon die Lichter aus bei mir“, berichtete der Geschädigte. Er sei mehrmals bewusstlos geworden, mit dem Genick auf die Tischkante gefallen und „wäre wohl nicht mehr hier“, so der Zeuge selbst, hätte ein anderer Patient den Beschuldigten nicht bis zum Eintreffen der Mitarbeiter in die Ecke des Tatraumes gedrückt. Der Geschädigte war nach dem Vorfall in psychischer Behandlung und längere Zeit krankgeschrieben. Außerdem habe er Probleme mit dem linken Handgelenk, das deshalb auch operiert werden musste. Der Sicherheitsmitarbeiter schilderte vor Gericht, dass der Beschuldigte immer wieder gegen Mitpatienten aufgefallen sei, das „Personal aber bisher eine Hemmschwelle“ für ihn gewesen sei. Der Beschuldigte gab in diesem Fall noch vor der Befragung des Zeugen an, dass er entgegen der Antragsschrift den Sicherheitsmitarbeiter nicht am Kopf getreten, nicht gewürgt und ihm nicht gedroht habe, ihn umzubringen.

Ein Gutachter erklärte am Mittwoch vor Gericht, dass der Beschuldigte in sich wohl gewisse Aggressionen aufstaue, die dann aufgrund einer Verkennung der Realität plötzlich entladen werden. Er schätze es deshalb als „höchstwahrscheinlich“ ein, dass gleichartige Vorfälle aufgrund der Schizophrenie und fehlender Impulskontrolle wieder vorkommen würden. Der Beschuldigte, der in einer JVA geboren und bei einer Pflegefamilie aufgewachsen ist, nach eigenen Angaben mehrmals täglich Cannabis konsumiert habe und seine „ganze Familie verloren“ habe, könne laut Gutachter mit der eigenen Gefühlslage nicht umgehen, sodass davon auszugehen sei, dass er „wieder spontan handeln“ würde.

Und so fiel das Urteil schon am Nachmittag – es fiel aus, wie erwartet: Der Mann muss weiter in Sicherungsverwahrung bleiben.

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