Polizei informiert
Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr

29.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:15 Uhr
−Foto: n/a

Seit Montag, 27. April, haben gemäß der Bayerischen Infektionsschutzverordnung Personen ab dem siebten Lebensjahr bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Waldmünchen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass diese Verordnung nicht nur in den Zügen gilt, sondern bereits auf dem Weg dorthin in den hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel in Bahnhofshallen, auf Bahnsteigen sowie auf Treppenauf- und abgängen. Somit besteht auch in diesen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Verstöße dagegen können durch die Kreisverwaltungsbehörden geahndet werden.

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