Coronavirus
Mit Einschränkungen – das Verwaltungsgericht Regensburg nimmt ab 4. Mai den Sitzungsbetrieb wieder auf

29.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:12 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Regensburg wird ab 4. Mai 2020 den anlässlich der Corona-Pandemie ausgesetzten Sitzungsbetrieb in eingeschränkter Form und unter Beachtung von Infektionsschutzvorkehrungen wieder aufnehmen.

Regensburg. Zunächst können lediglich in den beiden größten Sitzungssälen des Gerichts Verhandlungen stattfinden, vor allem um zum Schutz aller Beteiligten den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu ermöglichen. Nur in einem der beiden Sitzungssäle, dem Bibliothekssaal, können auch Kammersitzungen mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern stattfinden, da nur in diesem auch auf der Richterbank die Abstände eingehalten werden können. Im anderen Sitzungssaal sind bis auf Weiteres nur Einzelrichtersitzungen möglich. Für Kläger, deren Prozessbevollmächtigte, Behördenvertreter, Beigeladene und Dolmetscher stehen in beiden Sitzungssälen jeweils Einzelplätze zur Verfügung, deren Oberflächen regelmäßig gereinigt werden und die mit Mikrofonen ausgestattet sind. Die Verfahrensbeteiligten erhalten vom Gericht außerdem Hinweise zum Infektionsschutz zugeleitet, die auch im Internet unter www.vgh.bayern.de abrufbar sind. Die Zahl der Plätze in den Zuhörerbereichen ist wegen der erforderlichen Abstände reduziert.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern hatte ab dem 16. März 2020 den Sitzungsbetrieb weitestgehend ausgesetzt, um zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beizutragen. Zugleich diente dies dem Schutz der Verfahrensbeteiligten sowie der Beschäftigten der Gerichte und dementsprechend auch dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Bayern. Effektiver Rechtsschutz, insbesondere auch in Eilverfahren, blieb uneingeschränkt gewährleistet.

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