Prozess am Landgericht
Ehefrau wegen Mordes angeklagt – laut Verteidigung „relativ schwierig, über Habgier zu reden“

20.04.2020 | Stand 13.09.2023, 6:50 Uhr
−Foto: n/a

Am Landgericht Regensburg findet gerade trotz Coronavirus der Prozess gegen eine Frau aus Laberweinting statt. Ihr wird vorgeworfen, ihren Ehemann im November 2018 ermordet zu haben. Ein mögliches Motiv könnte Habgier gewesen sein, doch die Verteidigerin der Angeklagten erklärte bei der Verhandlung am Montag, 20. April, es sei „relativ schwierig, hier über Habgier zu reden“.

Regensburg. Am Montag waren vor Gericht unter anderem zwei Kriminalpolizeibeamte als Zeugen geladen. Der erste Zeuge, ein Beamter der KPI Deggendorf, befasste sich mit dem finanziellen Hintergrund der Angeklagten und schilderte seine Ermittlungsergebnisse. Demnach soll das Ehepaar seit 2014 ein gemeinsames Konto geführt haben. Doch die Angeklagte habe im Jahr 2018 ein zweites Konto bei derselben Bank eröffnet, da sie die finanziellen Angelegenheiten offenbar habe trennen wollen.

Ein Gegenstand der Ermittlungen des KPI-Beamten waren neben Auslandsgutschriften, Scheckeinreichungen, Privatentnahmen und so weiter auch regelmäßige Überweisungen in Höhe von 500 Euro vom gemeinsamen Konto auf ein französisches Konto. Als Verwendungszweck wurde hier meistens „Gartenarbeit“ angegeben. Empfänger war ein Ehepaar, das nicht nur für den Garten der Angeklagten und ihres Mannes zuständig gewesen, sondern sämtliche Arbeiten getätigt haben soll. Es wurden allerdings auch höhere Geldbeträge überwiesen. Die Verteidigung der Angeklagten erklärte diese dadurch, dass es eine Vereinbarung mit dem Gärtnerehepaar gab. Die beiden hätten nur so viel Lohn erhalten wollen, wie sie zum Überleben brauchten. Das so durch ihre Tätigkeit „angesparte“ Geld sei für ein Haus in Frankreich gedacht gewesen und hätte die Angeklagte dann später in höheren Beträgen überwiesen. Eine Mittäterschaft sei damit laut Verteidigerin der Angeklagten „relativ eindeutig widerlegt“.

Außerdem referierte der Beamte über Kredite und Darlehen sowie weitere Konten der Angeklagten und verschiedene Lebensversicherungen. Die Verteidigerin schilderte im Anschluss in ihrer Erklärung den Überschuldungs- und den Liquiditätsstatus der Angeklagten. Zusammengefasst: Die Angeklagte sei eine „schwervermögende Frau“. Doch ihr Ehemann habe ebenfalls monatlich „nennenswerte Einnahmen“ gehabt, wie die Verteidigung ausführte. Es sei deshalb „relativ schwierig, hier über Habgier zu reden“. Die Angeklagte bestätigte die Erklärung ihrer Verteidigung.

Als zweiter Zeuge am Montagvormittag sagte ein Beamter der KPI Straubing aus, der im Zuge der Ermittlungen sämtliche Speichermedien, also Smartphones, Tablets und einen PC, ausgewertet hatte. Er habe sich dabei vor allem an einer Timeline orientiert, die kategorienunabhängig chronologisch zeigt, was wann mit dem jeweiligen Gerät passiert ist. Beispielsweise wurde mit dem Smartphone des Opfers die Strecke Straubing nach Budweis recherchiert und in derselben Nacht sei eine Roaming-SMS angekommen. Das Handy sei außerdem als Navigationssystem verwendet worden.

Des Weiteren wurden sämtliche Nachrichten, die auf den Speichermedien gefunden worden waren, vor Gericht verlesen beziehungsweise im Falle von englischsprachigen Nachrichten von einer Sprachsachverständigen übersetzt. Hier ging es zum Beispiel um Nachrichten der Angeklagten an das Gärtnerehepaar. Außerdem ging es um eine „probeweise Trennung“ des Angeklagten und ihres Ehemannes und dessen gesundheitlichen Zustands. Die Webhistorie der Speichermedien offenbarte Websuchen nach Themen wie „Beziehung retten“, „Ex zurückerobern“, „Scheidung“ und vom untersuchten PC die Suchbegriffe „Garotte“, „erdrosseln“ und „erwürgen“.

Der Prozess wird am Mittwoch, 22. April, fortgesetzt.

Regensburg