Kontrollen in der Oberpfalz
Ausgangsbeschränkung – die Polizei löst Partys und Grillfeiern auf

30.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:50 Uhr
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Seit einer Woche gilt in Bayern nun die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. In der Oberpfalz wurden am zweiten Wochenende knapp 4.000 Kontrollen durchgeführt, bei denen 620 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung registriert wurden.

Regensburg. Im Zeitraum von Freitag, 27. März, 6 Uhr, bis Montag, 30. März, 6 Uhr, kontrollierten die Beamtinnen und Beamten weiterhin konsequent in der gesamten Oberpfalz. Zwischen Samstag- und Sonntagmorgen wurden die meisten Verstöße (330) festgestellt.

Trotz des eindringlichen Appells von Freitag musste die Oberpfälzer Polizei zu einer Vielzahl an anrücken. Ob im Freien auf Parkgeländen oder im Garten des privaten Anwesens - die Bürgerinnen und Bürger waren zwar in der Regel einsichtig, jedoch mussten zahlreiche Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt werden. Des Weiteren erhielten viele Jugendliche neben einer Bußgeldanzeige auch einen Platzverweis, da sie sich zum Fußball-, Basketball- oder Tischtennisspielen getroffen hatten.

In Regensburg hielten sich am Samstagnachmittag etwa 200 Personen auf der Jahninsel, im Stadtpark und am Schwabelweiser Donauufer auf. Die Regensburger Polizei führte zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsservice der Stadt Regensburg entsprechende Kontrollen durch.

In Roding hatte eine 34-jährige Frau am Samstag gegen 23 Uhr ihren Sohn als vermisst gemeldet, da dieser nach ihren Angaben vom Joggen nicht nach Hause gekommen wäre. Als die Polizei im Nahbereich nach dem Jungen fahndete, konnte er mit drei weiteren Jugendlichen in einer Fischerhütte feiernd angetroffen werden. Gegen alle vier Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In Barbing konnte am Samstagabend ein 20 Jahre alter Mann in seinem Pkw an einem Feldweg nahe der Margaretenstraße angetroffen werden. Auf dem Beifahrersitz saß ein 19-Jähriger Freund. Aufgrund starken Marihuanageruchs wurde das Fahrzeug durchsucht. Dabei konnten Beamte der PI Neutraubling eine geringe Menge an Betäubungsmitteln auffinden. Dieses wurde sichergestellt. Beide erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, sowie gegen den 20-Jährigen zusätzlich nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Am Samstagnachmittag kontrollierten Polizisten der PI Neustadt an der Waldnaab neun Personen in Kohlberg. Nach ihren Angaben wollten sie alle ein Auto reparieren. Ein triftiger Grund war nicht ersichtlich, weshalb alle angezeigt wurden.

Erfreulich war das Ergebnis der Überwachung von über 800 Gastronomiebetrieben, bei denen kein einziger Verstoß festgestellt werden musste. Bei über 500 überprüften Ladengeschäften, wurden zwei Anzeigen gegen Betreiber erhoben.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung ist weiterhin dringend notwendig. Die Polizei verstärkt die Kontrollen und appelliert erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, zu Hause zu bleiben!

Konflikte in der Partnerschaft und in der Familie

Zudem ist der Oberpfälzer Polizei bewusst, dass in der aktuellen Krise ungewohnt viel Zeit mit den Familienmitgliedern verbracht wird. Dies kann verschiedene emotionale Reaktionen hervorrufen. Es können Konflikte in der Partnerschaft und in der Familie auftreten, welche sich in Streit bis hin zu Gewalthandlungen entladen. Die Polizei Oberpfalz rät daher: „Leben Sie die Gewalt nicht aus!“

Definieren Sie klar abgegrenzte Stunden, die jede/r für sich alleine verbringt und schaffen Sie Rückzugsmöglichkeiten. Machen Sie zum Beispiel einen Spaziergang alleine. Sprechen Sie Ärger an, noch bevor die Situation eskaliert. Kurzfristige Konflikte wird es bei jedem immer wieder mal geben – wichtig ist, dass diese gelöst werden. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie von Gewalt betroffen sind! Bleiben Sie nicht allein mit Ihren Ängsten. Beratungseinrichtungen sind auch jetzt zumindest telefonisch für Sie da. Wenden Sie sich an das Beratungstelefon der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer unter der Rufnummer 0941/506-1333! Sie kann Ihnen wertvolle Verhaltenstipps geben oder Sie an andere Beratungsstellen weiter verweisen. In Akutfällen wenden Sie sich bitte an den Notruf der Polizei unter 110.

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