Verstöße gegen Allgemeinverfügung
Polizei muss in Neumarkt in zwei Fällen über Infektionsschutzgesetz belehren

25.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:56 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstag, 24. März, um 11.40 Uhr, wurden in der Mariahilfstraße in Neumarkt in der Oberpfalz ein 44-, ein 40- und ein 28-Jähriger mit einem Hyundai einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die drei Männer konnten keinen triftigen Grund bezüglich ihrer Fahrt nennen. Außerdem konnten sie in dem kleinen Pkw den derzeit geltenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zueinander nicht einhalten.

Neumarkt in der Oberpfalz. Dies stellt einen Verstoß gegen die derzeit gültige Allgemeinverfügung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz dar und ist nicht gestattet. Die Männer wurden belehrt und der 44-jährige Fahrer konnte die Fahrt alleine fortführen, die beiden anderen setzten ihren Weg zu Fuß fort.

In der Oberen Marktstraße konnten am Dienstag, um 16.45 Uhr, drei junge Männer im Alter von 16, 19 und 22 Jahren vor einem Imbiss angetroffen werden. Sie konsumierten Alkohol und konnten keinen triftigen Grund für ihre Anwesenheit vorweisen. Die drei wurden eindringlich über die Ausgangsbeschränkung und die aktuelle Lage belehrt und ein Platzverweis ausgesprochen.

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