Hauptzollamt Regensburg
Ab 01. April 2020 ändern sich die Kontaktstellen für die Kraftfahrzeugsteuer

23.03.2020 | Stand 21.07.2023, 19:06 Uhr
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Mit Wirkung vom 1. April werden im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg, als Ansprechpartner vor Ort, drei neue, sogenannte Kontaktstellen für die Kraftfahrzeugsteuer eingerichtet

Regensburg. Die Kontaktstellen nehmen Anträge auf Steuervergünstigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer, zum Beispiel schwerbehinderte Menschen oder Landwirte entgegen. Zudem kann dort die Steuer für Ausfuhrkennzeichen sofort entrichtet werden. Darüber hinaus können säumige Zahler hier ihre Kfz-Steuerschulden begleichen.

Diese Kontaktstellen setzen die Steuer aber nicht fest, sondern leiten die Anträge lediglich an die Festsetzungsstelle des Hauptzollamts Regensburg weiter.

Daher können die Kontaktstellen auch nur in den genannten Fällen behilflich sein. Für Fragen zu bestehenden Steuerbescheiden, Zahlungsmodalitäten, gegebenenfalls Säumniszuschläge sowie zur möglichen Höhe der Steuerschuld ist die Festsetzungsstelle des Hauptzollamts Regensburg unter der Telefonnummer 0941 / 2086-1600 zuständig.

Die bisher an die Festsetzungsstelle Regensburg angegliederte Kontaktstelle (Im Gewerbepark A 10) wird an das Zollamt Regensburg – Furth im Wald – Dienstort Regensburg, Junkersstraße 12, 93055 Regensburg, verlagert.

Die Aufgaben der bisherigen Kontaktstellen in Furth im Wald (Nordgaustraße 1) und in Selb (Bahnhofstraße 20) werden von den Zollämtern Regensburg – Furth im Wald – Dienstort Furth im Wald, Böhmerstraße 64, 93437 Furth im Wald beziehungsweise Hof – Marktredwitz – Dienstort Marktredwitz, Leutendorferstraße 14, 95615 Marktredwitz, übernommen.

Die weiteren Kontaktstellen im Bezirk des HZA Regensburg in Amberg (Welserstraße 9), Waidhaus (Am Autohof 3), Weiden (Asylstraße 17) und Hof (Köditzerstraße 1) bleiben unverändert bestehen.

Die Öffnungszeiten aller Kontaktstellen sind einheitlich geregelt von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr, und am Freitag von 9 bis 12 Uhr. Allgemeine Fragen zur Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer, Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 0351 / 4 48 34 550 oder per Mail an info.kraftst@zoll.de. Vordrucke, Merkblätter und weitere Informationen rund um das Thema Kraftfahrzeugsteuer findet man unter www.zoll.de.

Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

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